§ 17 Abs 2 Z 6 FrG (Ausweisung bei unrechtmäßigem Aufenthalt im öffentlichen Interesse, nach illegaler Einreise bei Betretung binnen einem Monat, Ermessensentscheidung)
§ 6 Abs 1 AsylG 1991 (direkte Einreise eines Asylwerbers aus einem Verfolgerstaat, keine Bestrafung wegen rechtswidriger Einreise oder Aufenthaltes)