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VwGH 17. 5. 1995, 94/01/0404 (FREMDENPOLIZEI)

JudikaturFREMDENPOLIZEIZfV 1997/148ZfV 1997, 74

§ 4 AsylG 1991 (Ausdehnungsantrag; Entscheidung über Flüchtlingseigenschaft)

VwGH 17.05.1995, 94/01/0404

Die Bfin erachtet den angef B für rechtswidrig, weil ihrer Auffassung nach ein AusdehnungsA iSd § 4 AsylG 1991 von ihr gestellt worden sei. Es sei der angef B ohne entspr A der Bfin ergangen.

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