§ 13 Abs 8 ForstG (als gesichert geltende Verjüngung)
§ 37 Abs 1 ForstG (Waldweide, keine Gefährdung der Erhaltung des Waldes)
§ 37 Abs 3 ForstG (Verbot der Waldweide auf Schonungsflächen, auf denen eine Verjüngung geschädigt werden könnte; Verjüngung, Begriff)