§ 15 Abs 1 Z 1 GebG (Nebengebühren, Überstundenvergütung)
§ 15 Abs 2 (Nebengebühren, Pauschalierung; kein subjektives Recht auf Pauschalverrechnung, kein Anspruch auf Beibehaltung einer Pauschalierung, Rücknahme der Überstundenanordnung)
§ 49 Abs 1 BDG (Überstunden)