§ 38 Abs 4 BDG (Versetzung von Amts wegen, Unterlassung von Einwendungen binnen zwei Wochen ab Verständigung gilt als Zustimmung; Einwendungen, Begriff, Behauptung der Unzweckmäßigkeit oder des Eingriffs in ein subjektives Recht, Vorbehalt oder Anmeldung von Einwendungen nicht ausreichend)
VwGH 24.01.1996, 95/12/0056