§ 29 Z 2 GehG (Dienstalterszulage, in der Verwendungsgruppe C, erhöhte, nach vier Jahren in der höchsten Gehaltsstufe)
§ 85e Abs 1 GehG (Beamte in Unteroffiziersfunktion in Verwendung des Krankenpflegedienstes, Anspruch auf ruhegenussfähige Ergänzungszulage nach Abs 4)