§ 16 Abs 5 GehG (Überstundenvergütung; kein Anspruch, Teilnahme an Empfängen und gesellschaftlichen Veranstaltungen)
§ 17b Abs 1 GehG (Bereitschaftsentschädigung; kein Anspruch, außerdienstplanmäßiger Aufenthalt im Amtsgebäude)
VwGH 12.12.1995, 94/12/0118