§§ 1, 3 und 14 DSG
Bescheid der DSK 07.08.1996, 120.510
LS Nur dem Betroffenen, also einer vom Auftraggeber einer Datenverarbeitung verschiedenen natürlichen oder juristischen Person, kommt ein Beschwerderecht nach § 14 DSG zu.
§§ 1, 3 und 14 DSG
Bescheid der DSK 07.08.1996, 120.510
LS Nur dem Betroffenen, also einer vom Auftraggeber einer Datenverarbeitung verschiedenen natürlichen oder juristischen Person, kommt ein Beschwerderecht nach § 14 DSG zu.