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Bescheid der DSK 7. 8. 1996, 120.510

JudikaturZfV 1996/7ZfV 1996, 923

§§ 1, 3 und 14 DSG

Bescheid der DSK 07.08.1996, 120.510

LS Nur dem Betroffenen, also einer vom Auftraggeber einer Datenverarbeitung verschiedenen natürlichen oder juristischen Person, kommt ein Beschwerderecht nach § 14 DSG zu.

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