§ 38 Abs 6 BDG 1979 (Verständigung von in Aussicht genommener Versetzung unter Bekanntgabe der neuen Verwendung, keine Einwendungen im Vorverfahren)
§ 66 Abs 4 AVG (Berufungsbehörde, Entscheidung in der Sache; Ergänzung des erstinstanzlichen Spruches um die neue Verwendung des Beamten)