Art 138 Abs 1 lit a B-VG (Kompetenzkonflikt, Gericht und Verwaltungsbehörde; Landesgericht und UVS, keine Zuständigkeitsverneinung durch zurückweisenden Beschluss des Landesgerichtes)
VfGH 06.03.1996 K I-13/95
Mit Beschl des LG für Strafsachen Wien wurde das Begehren des nunmehrigen ASt, der gestützt auf Art 5 Abs 4 iVm Art 5 Abs 1 lit a MRK und Art 6 Abs 1 PersFrG sowie aufgrund des Urteiles des EGMR vom 21. 9. 1993, Z 29/1992/374/448, die Konventionswidrigkeit des Haftvollzuges behauptete, auf sofortige Entlassung aus der Strafhaft zurückgewiesen.