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VfGH 17. 6. 1996, B 971/96 (VERFASSUNGSGERICHTSBARKEIT)

JudikaturVERFASSUNGSGERICHTSBARKEITZfV 1996/2486ZfV 1996, 907

§ 15 Abs 2 VfGG (Eingaben an VfGH, bestimmtes Begehren; bei Beschwerden ist Aufhebungsantrag essentiell; Fehlen bedeutet inhaltl Mangel der Beschwerde, keine Mängelverbesserung)

§ 18 VfGG (formelle Mängel der Eingabe, Verbesserungsauftrag)

§ 87 Abs 1 VfGG (Beschwerden; Erkenntnis, Feststellung der Rechtsverletzung und gegebenenfalls Aufhebung des angef B; keine reformatorische Entscheidungsbefugnis des VfGH)

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