§ 87 Abs 2 VfGG (aufhebendes Erkenntnis; Bindung der Behörde bei der Erlassung des Ersatzbescheides an die vom VfGH im ersten Rechtsgang geäußerte Rechtsansicht; Bindung auch hinsichtlich der Fragen, die notwendige Voraussetzung für den Inhalt des aufhebenden Erkenntnisses sind)
VfGH 08.03.1996, B 1134/95