Art 137 B-VG (Klagen, Kausalgerichtsbarkeit, Ansprüche an den Bund, die Länder, die Gemeinden und Gemeindeverbände; Schaffung besonderer Rechtsträger durch die Gebietskörperschaften, Zurechnung dieses Rechtsträgers zur Gebietskörperschaft; Stickereiförderungsausschuss nach dem StickereiförderungsG, kein Organ der Wirtschaftskammer, sondern Erscheinungsform des Bundes)
VfGH 01.12.1995, A 2/94