§ 52 Abs 4 GewO (Verordnungsermächtigung an Gd, Untersagung der Ausübung gewerbl Tätigkeiten mittels Automaten, Erforderlichkeit zum Schutz unmündiger Minderjähriger vor unüberlegten Geldausgaben, Aufzählung bestimmter Örtlichkeiten)
§ 52 Abs 4 GewO (Verordnungsermächtigung an Gd, Untersagung der Ausübung gewerbl Tätigkeiten mittels Automaten, Erforderlichkeit zum Schutz unmündiger Minderjähriger vor unüberlegten Geldausgaben, Aufzählung bestimmter Örtlichkeiten)