Art 10 Abs 1 Z 9 B-VG (Kompetenz Bund - Länder, Besonderes; Verkehrswesen bezügl der Eisenbahnen, Verhältnis zu Natur- und Umweltschutz)
Art 15 Abs 1 B-VG (Kompetenz Bund - Länder, Besonderes; Natur- und Landschaftsschutz; Wr BaumschutzG)
§ 18 Abs 5 EisbG 1957 (Berechtigung des Eisenbahnunternehmens, alle Hilfseinrichtungen selbst zu errichten und alle dem Bau und Betrieb der Eisenbahn dienende Arbeiten vorzunehmen; Entfernung von Bäumen)