§ 6b Sbg LBeamtenG 1987 (Anwendbarkeit des PG 1965 mit Ausnahmen, ua Verfahren bei Minderung des Ruhegenusses, Anhörung eines bei der Dienstbehörde eingerichteten Beirates)
VfGH 26.02.1996, B 1713/94
Die bel Beh hat sich mit einer Bezugnahme auf die vom Beirat beschlossene Empfehlung begnügt, ohne eine eigenständige Begr für die Minderung des Ruhegenusses zu geben. Insb setzt sich die Beh überhaupt nicht mit der Frage auseinander, ob der Ruhegenuss allenfalls wegen Vorliegens eines berücksichtigungswürdigen Falles in voller Höhe zuzuerkennen ist, weil der Bf auf die eingetretene Dienstunfähigkeit keinen Einfluaa nehmen konnte.