§ 2 PVG (Aufgaben der Personalvertretung, Wahrung der Interessen der Bediensteten, Bedachtnahme auf das öffentliche Wohl und die Erfordernisse eines geordneten Dienstbetriebes)
§ 2 PVG (Aufgaben der Personalvertretung, Wahrung der Interessen der Bediensteten, Bedachtnahme auf das öffentliche Wohl und die Erfordernisse eines geordneten Dienstbetriebes)