§ 12 Abs 1 Statut aller Wohlfahrtseinrichtungen bei der Bundes-Ingenieurkammer: (Zuwendungen aufgrund dauernder Berufsunfähigkeit, Eintritt der Berufsunfähigkeit während tatsächlich ausgeübter Befugnis erforderlich, sachlich gerechtfertigt)
VfGH 27.02.1996, B 1651/95