BundeshöchstzahlV 1995, BGBl 1994/944 idF 1995/163 (vor Inkrafttreten oder Novelle des Ausländerbeschäftigungsgesetzes BGBl 1995/257 keine gesetzliche Grundlage für Ermächtigung der Geschäftsstellen des Arbeitsmarktservice, Sicherungsbescheinigungen zu erteilen)
§ 4 Abs 7 AuslBG (Überschreitung der Bundeshöchstzahl)