§ 32 Abs 1 WRG (Bewilligungspflicht, nachteilige Einwirkung auf die Beschaffenheit der Gewässer; konsenslose Einleitung von Abwässern in das Grundwasser, Vorliegen anderer Bewilligungen irrelevant; KfzWaschanlage)
§ 105 lit e WRG (öff Interesse an der Gewässerreinhaltung)