§ 61a AVG (keine Verpflichtung zur Übersetzung des Hinweises)
VwGH 21.02.1995, 95/20/0049, 0050
Eine Verpflichtung der Beh, den gem § 61a AVG in ihren B aufzunehmenden Hinweis auch in Übersetzung (in die Muttersprache des Bf) beizufügen, ist im G nicht enthalten.