§ 10 Abs 1 AVG (Vertreter; Übergehen des Vertreters beim Parteiengehör ist Verfahrensmangel)
§ 38 AVG (Vorfrage)
§ 9 Abs 1 ZustG (Zustellbevollmächtigter; hier Rechtsanwalt, Bezeichnung als Empfänger, Heilung nur durch tatsächliches Zukommen des Schriftstückes)