§ 52 AVG (Beweisaufnahme durch Sachverständigen-Gutachten; Wendung „überwiegende Wahrscheinlichkeit“ in Gutachten keine Vermutung sondern aus Befund gezogene Schlussfolgerung)
§ 56 AVG (Feststellung des maßgebenden Sachverhaltes)
VwGH 13.06.1995, 94/08/0125