§ 71 Abs 4 AVG (Wiedereinsetzung; Rechtsnachteil durch Versäumung der Berufungsfrist bei - unberechtigter - Annahme eines Rechtsmittelverzichtes)
VwGH 15.03.1995, 93/01/1275
Sofern die bel Beh iHa die - unberechtigte - Annahme eines wirksamen Rechtsmittelverzichtes im Rahmen ihrer E über den noch offenen WiedereinsetzungsA verneinen würde, dass der Bf durch die Versäumung der Berufung iSd § 71 Abs 4 AVG einen Rechtsnachteil erlitten habe, steht dem Bf die Möglichkeit offen, dies im Rahmen der Berufung gem § 72 Abs 4 AVG gegen die Ablehnung der Wiedereinsetzung geltend zu machen.