§ 34 Abs 1 VwGG (Beschwerde, Zurückweisung; kein Bescheid, mangelnde Bezeichnung, erkennbarer Wille, rechtsverbindliche Verfügung zu treffen, Abspruch über Zulagen aus einem privatrechtlichen Dienstverhältnis, private rechtliche Willenserklärung)
VwGH 06.09.1995, 95/12/0174