Art 131 Abs 1 B-VG (Bescheidbeschwerde, Verletzung in einfachgesetzlich gewährleisteten subjektivem Recht; Behauptung der Verletzung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes)
§ 34 Abs 1 VwGG (Bescheidbeschwerde, offenbare Unzuständigkeit; Behauptung der Verletzung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes)