§ 33 Abs 1 VwGG (Beschwerde, Klaglosstellung, Einstellung; ex lege Außerkrafttreten des angefochtenen Bescheides, Einstellung des Verfahrens wegen Gegenstandslosigkeit)
§ 58 VwGG (Kosten, Aufwandtragung durch Partei; Einstellung wegen Gegenstandslosigkeit)