§ 45 Abs 1 Z 1 VwGG (Wiederaufnahme des Verfahrens, Erschleichung; gerichtlich strafbare Handlung im Zuge des Verfahrens vor dem Verwaltungsgerichtshof)
VwGH 08.11.1995, 93/12/0276
Die Anwendung des § 45 Abs 1 Z 1 VwGG setzt voraus, dass die gerichtl strafbare Handlung im Zuge des Verf vor dem VwGH und nicht etwa im Zuge des verwbeh Verf gesetzt wurde; gleiches gilt für eine Erschleichungshandlung. Neue Tatsachen oder Beweismittel, die sich auf den Sachverhalt beziehen, bilden daher uU einen WA-Grund im VerwVerf, aber nicht im Verf vor dem VwGH über eine Beschw gegen einen B (VwGH 29.07.1992, 91/12/0019, 0241). Abw.