§ 76 Abs 2 vorletzter und letzter Satz ASVG (Beitragsgrundlage für Selbstversicherte in der Krankenversicherung; Herabsetzung; Voraussetzungen für rückwirkende Wiedererhöhung einer herabgesetzten Beitragsgrundlage; Vortrag [zu Unrecht] ersparter Beiträge in nächste Jahresperiode)
§ 76 Abs 3 ASVG (Art der Berücksichtigung von Unterhaltsansprüchen bei Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse)