§ 68 Abs 2 ASVG (Verjährung des Einforderungsrechts festgestellter Beitragsschulden; zum Zwecke der Hereinbringung getroffene Maßnahme; Notwendigkeit der Kenntnisnahme des Zahlungspflichtigen von dieser Maßnahme; Zustellung von Mahnungen an Zahlungspflichtigen)
VwGH 30.05.1995, 93/08/0201