§ 9 Abs 1 AlVG (Arbeitswilligkeit; Erklärung des Vermittelten bei Bewerbungsgespräch, demnächst eine Tätigkeit im Ausland aufnehmen zu wollen; Erfordernis der Bereitschaft des Vermittelten, ein Arbeitsverhältnis ohne zeitliche Beschränkung eingehen zu wollen)
§ 10 Abs 1 AlVG (Vereitelung der Annahme einer Beschäftigung)