§ 500 ASVG (Begünstigungsbestimmungen; Begriff der Auswanderung; Beendigung der Auswanderung)
VwGH 04.07.1995, 93/08/0133
Für die Beendigung des Zeitraumes der Auswanderung ist die allg Regel maßgebend, wonach für eine solche Beendigung sowohl bei der geglückten Auswanderung die Remigration wie auch bei der missglückten Auswanderung die erweisliche Absicht, in Ö wiederum den Wohnsitz zu begründen, in Betracht kommt (VwGH 17.11.1977, 1577, 1578/77, 30.04.1982, 82/08/0037, 17.09.1991, 90/08/0173, und 11.05.1993, 91/08/0122).