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VwGH 14. 11. 1995, 95/11/0319 (MILITÄRWESEN)

JudikaturMILITÄRWESENZfV 1996/2329ZfV 1996, 875

§ 35 WehrG 1990 (Einberufung zum Präsenzdienst; Präsenzdienstpflicht besteht bis zur rechtskräftigen Erlassung eines Befreiungsbescheides)

VwGH 14.11.1995, 95/11/0319

Der Einberufung eines Wehrpflichtigen zur Präsenzdienstleistung steht nicht entgegen, dass er das Vorliegen von Befreiungsgründen behauptet. Ein Einberufungsbefehl wäre unter diesem Gesichtspunkt nur dann rechtswidrig, wenn er im Widerspruch zu einem rk Befreiungs-B bestünde. Solange eine solche Befreiung nicht rk ausgesprochen ist, besteht aufgrund des G die Präsenzdienstpflicht (vgl ua VwGH 28.02.1995 95/11/ 0001, mwH). Auch die Tatsache, dass ein VerwVerf betr Befreiung von der Präsenzdienstpflicht oder ein diesbezügl verwgerichtl Verf anh ist, steht der Einberufung nicht entgegen. Abw.

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