§ 36a Abs 1 Z 2 WehrG 1990 (Befreiung von der Präsenzdienstpflicht, besonders rücksichtswürdige wirtschaftliche oder familiäre Interessen; keine, landwirtschaftlicher Betrieb, Möglichkeit der Weiterführung in eingeschränktem Umfang, Verletzung der Harmonisierungspflicht durch neue Vertriebsform)
VwGH 14.11.1995, 95/11/0282, 0299