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VwGH 26. 9. 1995, 95/04/0112 (GEWERBERECHT)

JudikaturGEWERBERECHTZfV 1996/2315ZfV 1996, 871

§ 204 Abs 2 Z 1 lit a GewO (Zulässige Bezeichnung, „Gewerbliches Architekt“ neben „Baumeister“, Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis aufgrund erfolgreicher Ablegung der Reifeprüfung an einschlägiger inländischer höheren technischen Lehranstalt [Hochbau], Einschränkung der Lehranstalten auf jene des Hochbaus sachlich begründet)

VwGH 26.09.1995, 95/04/0112

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