§ 18 Abs 1 FrG (Aufenthaltsverbot, bestimmte Tatsachen, Gesamtfehlverhalten, Begründungspflicht)
§ 31 Abs 1 FrG (Sonderbestimmungen, Aufenthaltsverbot ua gegen EWR-Bürger, Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit; sinngemäße Anwendung des § 18 Abs 1 und Abs 2 )