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VwGH 8. 11. 1995, 95/12/0205 (DIENSTRECHT)

JudikaturDIENSTRECHTZfV 1996/2257ZfV 1996, 857

§ 38 Abs 2 BDG (Versetzung von Amts wegen, wichtiges dienstliches Interesse; Begriff, keine Auflösung einer Dienststelle bei bloßer Umbenennung unter Beibehaltung der Arbeitsplätze, kein wichtiges dienstliches Interesse unter Titel der Organisationsänderung, hier Umgliederung des Bundesheeres, Heeresgliederung - NEU)

Art 51a Abs 1 B-VG (Haushaltsführung, Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit)

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