§ 38 Abs 2 BDG (Versetzung von Amts wegen, wichtiges dienstliches Interesse; Begriff, keine Auflösung einer Dienststelle bei bloßer Umbenennung unter Beibehaltung der Arbeitsplätze, kein wichtiges dienstliches Interesse unter Titel der Organisationsänderung, hier Umgliederung des Bundesheeres, Heeresgliederung - NEU)
Art 51a Abs 1 B-VG (Haushaltsführung, Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit)