§ 30d Stmk GehG (Funktionszulage, Leiter einer Dienststelle oder gleichwertige Funktion, Abgeltung aller Mehrleistungen in zeitlicher und mengenmäßiger Hinsicht; keine weitere Entschädigung für zeitliche Mehrleistungen, keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Ausschlussregelung, kein Anspruch auf gleiches Fehlverhalten der Behörde)
VwGH 06.09.1995, 95/12/0196