§ 13 Abs 3 Z 2 GehG (eigenmächtiges, unentschuldigtes Fernbleiben vom Dienst, Entfall der Bezüge)
§ 51 Abs 2 zweiter Satz BDG (Fernbleiben vom Dienst gilt als ungerechtfertigt, wenn der Beamte keine ärztl Bescheinigung vorlegt; lex specialis zu § 13 Abs 3 Z 2 GehG )