vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VwGH 16. 11. 1994, 94/12/0202 (DIENSTRECHT)

JudikaturDIENSTRECHTZfV 1996/2243ZfV 1996, 854

§ 6a Abs 1 Wr BesoldungsO 1967 (monatl Pensionsbeitrag; Bemessungsgrundlage aus Gehalt und ruhegenussfähigen Zulagen; Beitragspflicht auch während eines Urlaubes unter Karenz der Bezüge)

VwGH 16.11.1994, 94/12/0202

Der Bf erhielt während des ggstdl Zeitraumes von der Stadt Wien keine Bezüge (iSd BesoldungsO), wie es ja auch dem Wesen eines Karenzurlaubes gegen Entfall der Bezüge entspricht. Deshalb waren jedoch die Pensionsbeiträge nicht mit „0“ zu bemessen. Gem § 6a Abs 1 BO besteht die Bemessungsgrundlage aus dem Gehalt und den ruhegenussfähigen Zulagen, die der besoldungsrechtl Stellung des Beamten entsprechen. Demnach sind nicht die tatsächl Bezüge, sondern die Bezüge, die der besoldungsrechtl Stellung des Bf entsprächen, maßgeblich. Abw.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!