§ 22 Abs 1 RGV (Zuteilungsgebühr)
§ 22 Abs 5 RGV (Zuteilung an eine im Wohnort des Beamten gelegene Dienststelle, kein Anspruch auf Gebühr nach Abs 1; „Wohnort“, Begriff, benützbare Wohnung, auch mehrere Wohnorte)
§ 66 JN (Wohnsitz)
§ 22 Abs 1 RGV (Zuteilungsgebühr)
§ 22 Abs 5 RGV (Zuteilung an eine im Wohnort des Beamten gelegene Dienststelle, kein Anspruch auf Gebühr nach Abs 1; „Wohnort“, Begriff, benützbare Wohnung, auch mehrere Wohnorte)
§ 66 JN (Wohnsitz)