§ 176 Abs 1 BDG 1979 idF BGBl 1988/148 (Umwandlung des zeitl Dienstverhältnisses eines Universitätsassistenten in ein unbefristetes)
§ 176 Abs 2 Z 3 BDG 1979 (bisheriger Verwendungserfolg; Maßgeblichkeit der für die betreffende Universitätseinrichtung festgelegten Aufgaben in Forschung, Lehre und Verwaltung; Frage der Blockierung von wissenschaftl Nachwuchs)