§ 21 Abs 6a Z 2 lit b GehG (Folgekostenzuschuss wenn nach Verwendung im Ausland Eingliederung der Kinder in österreichisches Schulsystem nicht zumutbar ist; schulpsychologisches Gutachten, Pflicht der Behörde zur Aufklärung der Frage, ob Alternative unzumutbar wäre)
VwGH 08.11.1995, 94/12/0106