§ 66 Abs 9 Z 2 RDG (Hemmung der Vorrückung bei Verhängung einer Disziplinarstrafe, wenn der Richter während des Disziplinarverfahrens suspendiert wird; besoldungsrechtliche Folgen der Suspendierung sind iVm dem Ausgang des Disziplinarverfahrens zu sehen)
§ 146 Abs 1 RDG (Suspendierung durch Disziplinargericht)