§ 37a Wr DienstO 1966 (Räumung einer Dienst- oder Werkswohnung, Anspruch auf Entschädigung, Voraussetzungen; kein Anspruch auf Schadenersatz, kein Anspruch auf Erlassung eines Feststellungsbescheides, subsidiäres Mittel der Rechtsverfolgung, kein Rechtsmittel iSd AHG)
§ 2 Abs 2 AHG (kein Ersatzanspruch, wenn Schaden hätte durch Rechtsmittel oder Beschwerde an VwGH abgewendet werden können)