§ 15 Abs 5 GehG (Nebengebühren; Ruhen der Nebengebühren bei Suspendierung, Vorrang der Verwendungsabhängigkeit des Nebengebührenanspruches, Möglichkeit Vermögensnachteile durch rechtswidrige Suspendierung im Wege der Amtshaftung geltend zu machen)
§ 28 Abs 1 DP (Suspendierung, keine Erfüllung der obliegenden Aufgaben)