§ 38 Abs 2 BDG (Versetzung von Amts wegen, wichtiges dienstliches Interesse; Begriff, Pflicht der Dienstbehörde zur objektiven Feststellung der Tatsachen, Schutz des Beamten von subjektiver Meinung seiner Vorgesetzten oder Mitarbeiter)
§ 45 Abs 1 und 2 BDG (Dienstpflichten des Vorgesetzten; Mangel an Führungsqualität kann Versetzung des Vorgesetzten rechtfertigen)