§ 30 Abs 1 Oö BauO (Neu-, Zu- und Umbauten; Stellplätze in ausreichender Anzahl; Ausnahme bei Abstellmöglichkeit außerhalb des Bauplatzes, privatrechtliche Sicherstellung auf Dauer; Parteistellung des betroffenen Eigentümers des Grundstücks, auf dem Abstellmöglichkeit)
§ 63 Oö BauO (Grundbuchsgericht; Anmerkung der Verpflichtung zur Erhaltung von Stellplätzen; Wirkung einer Anmerkung)