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VwGH 28. 11. 1995, 94/05/0365 (BAURECHT)

JudikaturBAURECHTZfV 1996/2188ZfV 1996, 833

§ 107 Abs 1 Wr BauO (dem Zutritt offenstehende, absturzgefährliche Stellen; Sicherung mit standsicherem, genügend dichtem Geländer; Geländer von Loggien, Balkonen, Terrassen bei Wohnungen so, dass Kleinkinder nicht durchschlüpfen oder hochklettern können; Bescheidauflage lichte Weite 14 cm zwischen den Geländerelementen, Abstand zwischen Stiege und Unterlauf ebenfalls maximal 14 cm)

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